- Agio
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Agio〈[-dʒıo] a. [-dʒo] n. 15; unz.〉 Aufgeld, Aufschlag, Betrag, um den der Kurs einer Währung od. eines Wertpapiers über dem Nennwert steht; Ggs Disagio [<ital. aggio, zu aggiungere „hinzufügen“ <lat. adiungere „hinzufügen“]
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Agio ['a:d̮ʒo , auch: 'a:ʒi̯o ], das; -s, -s u. Agien […i̯ən] [älter ital. agio, zu griech. allage̅̓ = Tausch] (Bankw., Börsenw.):Betrag, um den der Preis eines Wertpapiers über dem Nennwert, der Kurs einer Geldsorte über der ↑ Parität (2) liegt; Aufgeld.* * *
Agio['aːdʒo; italienisch aggio] das, -s/-s oder Agi|en, Aufgeld, der über den Nennwert eines Wertpapiers oder die Parität einer Geldsorte hinausgehende Ausgabebetrag (Preis), meist in Prozent des Nennwerts ausgedrückt; Gegensatz: Disagio oder Abschlag. Die Bezeichnungen Agio und Disagio sind nur im deutschen Geschäftsverkehr üblich; im Englischen spricht man von »premium« und »discount«, im Französischen von »prime« und »perte«.Aktien dürfen gemäß § 9 Aktiengesetz mit einem Agio, nicht jedoch mit einem Disagio ausgegeben werden. Der Agiobetrag ist nicht als Grundkapital zu bilanzieren, sondern (nach Abzug der Ausgabekosten) der gesetzlichen Rücklage zuzuschlagen. - Bei der Erstausgabe von Schuldverschreibungen ist ein Agio sehr selten, ein Disagio hingegen üblich (zur »Feineinstellung« der Verzinsung). Agiopapiere sind Schuldverschreibungen, die bei ihrer Auslosung oder Kündigung mit einem Aufgeld zurückgezahlt werden, d. h. zu einem höheren Wert als dem aufgedruckten Nennwert.* * *
Universal-Lexikon. 2012.